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Anbei ein paar Infos  aus dem Bereich Galabau!

 

 

Achtung Steuervorteil:Gartenpflege ist absetzbar!

 

Die Pflege und Umgestaltung des eigenen Gartens ist als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.Dabei ist zu unterscheiden,ob es sich um eine so genannte Handwerksleistung handelt oder um Gartenpflege-

arbeiten.Der Abzugsbetrag von der Einkommensschuld  nach §35a Abs.3 ESTG beträgt 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen,maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.Hierz gehören Maßnahmen der Garten-

gestaltung!

 

 

Hiervon zu unterscheiden sind laufende Gartenpflegearbeiten,also

z.B.Rasenmähen,Hecke schneiden,u,s.w.....!

Hier sind steuerlich nach §35a Abs.2 ESTG 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen,höchstens 4000Euro pro Jahr von der Einkommenssteuer absetzbar.

Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen,klären Sie bitte ggf.mit Ihrem Steuerberater!

 

(Forster,Bonn)

 

 

 

Info!-Info!-Info!-Info!-Info!-Info!-Info!-Info!-Info!-Info!-Info!-Info!

 

 

 

Rasenvertikutierung

 

Im Frühjahr ist die Zeit den Rasen zu vertikutieren,damit überschüssiges Moos und Rasenfilz entfernt werden,damit dem Rasen wieder Wasser und Sauerstoff zugeführt werden können.

 

 

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot!